Stellungnahme unserer Bürgerinitiative zu den Bergwerksvorhaben in Rittersgrün und Pöhla vom 23.11.2023
Wir haben unsere Position zum Planungsstand beider Bergwerke sowie unsere Erwartungen an Politik und Behörden in einer ersten Stellungnahme formuliert.
In der nachfolgenden Zusammenfassung findet ihr die darin enthaltenen Kernforderungen. Wir bitten euch, die komplette Stellungnahme zu lesen.
- Transparenz und Bürgerbeteiligung müssen in allen Phasen der Planung und Genehmigung beider Vorhaben gewährleistet sein.
- Für das Bergwerk der Saxore Bergbau GmbH in Rittersgrün ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.
- Wechselwirkungen und Abhängigkeiten beider Bergwerke sind zu untersuchen und im Genehmigungs- prozess zu berücksichtigen.
- Für die Transporte von und zu beiden Bergwerken muss ein übergreifendes Konzept unter Umgehung der Ortschaften entwickelt und umgesetzt werden.
- Die Halden- bzw. „Produktdepot“-Konzepte der jeweiligen Bergbauunternehmen müssen überprüft bzw. plausibilisiert werden. Das Ziel muss in jedem Fall darin bestehen, die erneute Zerstörung unseres Naturraumes durch großflächige Abraumhalden zu vermeiden.
- Der Weiterbetrieb von touristischen und Freizeiteinrichtungen (Besucherbergwerk Zinnkammern, Freibad Rittersgrün) muss uneingeschränkt gesichert werden.
- Der angekündigte „Bergbau nach sozial und ökologisch höchsten Standards“ darf kein Lippenbekenntnis bleiben. Wir sehen die politisch Verantwortlichen und Behörden auf allen Ebenen in der Pflicht, sämtliche bergbaulichen Konzepte und ihre Folgewirkungen an diesem Anspruch zu messen. Dementsprechend dürfen Wirtschaftlichkeitskriterien und Gewinnerwartungen gegenüber dem bestmöglichen Schutz von Gesundheit und Lebensqualität unserer Bürgerinnen und Bürger sowie dem Erhalt unserer Umwelt keinen Vorrang haben.
- Durch die Politik müssen die Rechtsgrundlagen für eine Entschädigung bei bergbaubedingten Wertminderungen von Grundstücken und Gebäuden, für die finanzielle Beteiligung von Kommunen am Erlös der Rohstoffe sowie für Ausgleichsleistungen an bergbaugeschädigte Unternehmen und nebenerwerblich Tätige geschaffen werden.